Schachverein NiederamtChess Kids Niederamt2026

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Statuten

Vereinsstatuten

Schachverein Niederamt

Chess Kids Niederamt 


1. Name und Sitz

Unter dem Namen Schachverein Niederamt – Chess Kids Niederamt besteht ein Verein im Sinne von Art. 60ff. ZGB mit Sitz in Niedergösgen, Kanton Solothurn.

Der Verein ist politisch und konfessionell neutral.

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2. Zweck

Der Verein bezweckt:

Der Verein bezweckt die Förderung des Schachspiels bei Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen sowie die Entwicklung von Konzentration, Geduld, Fairplay und strategischem Denken.

Der Verein organisiert insbesondere:

• Trainings, Kurse und Turniere

• Sport-, Freizeit- und Gesellschaftsveranstaltungen

• Projekte zur sozialen Integration und Gemeinschaftsförderung

Weitere Zwecke sind:

• Zusammenarbeit mit Schulen, Gemeinden und Organisationen

• Förderung von Nachwuchsspielerinnen und Nachwuchsspielern

• Unterstützung von Jugend-, Sport- und Freizeitprojekten im Niederamt

Der Verein kann Veranstaltungen und Projekte selbst durchführen oder unterstützen.

Der Verein verfolgt keine kommerziellen Zwecke.

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3. Mitgliedschaft

Mitglied können werden:

• Kinder und Jugendliche

• Erwachsene

• Trainerinnen und Trainer

• Helferinnen und Helfer

• Ehrenmitglieder

• Gönner und Sponsoren

Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand.

Die Mitgliedschaft erlischt durch Austritt, Ausschluss oder Tod. Der Austritt kann jederzeit schriftlich erfolgen.

Mitglieder können durch den Vorstand ausgeschlossen werden, insbesondere wenn sie:

den Verein oder dessen Ansehen schädigen oder

trotz zweimaliger Mahnung den Mitgliederbeitrag nicht bezahlen..

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4. Rechte und Pflichten

Die Mitglieder verpflichten sich: 

• die Ziele des Vereins zu unterstützen

• respektvoll und fair aufzutreten 

• die Statuten einzuhalten 

• den Mitgliederbeitrag fristgerecht zu bezahlen 

Kinder und Jugendliche werden durch ihre Eltern oder gesetzlichen Vertreter vertreten.

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5. Mitgliederbeiträge und Leistungen

Mitgliederbeiträge

Der Jahresbeitrag beträgt: CHF 100.—

Das Vereinsjahr entspricht dem Kalenderjahr und dauert vom 1. Januar bis zum 31. Dezember.

Eintritt während laufender Saison 

• Eintritt vom 1. Januar bis 31. März: CHF 100.– 

• Eintritt vom 1. April bis 30. Juni: CHF 75.– 

• Eintritt vom 1. Juli bis 30. September: CHF 50.– 

• Eintritt vom 1. Oktober bis 30. November: CHF 25.– 

• Eintritt im Dezember: kostenlos

Der ordentliche Mitgliederbeitrag wird ab dem folgenden Kalenderjahr erhoben. 

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Eintrittspauschale

Beim Vereinseintritt wird zusätzlich eine einmalige Eintrittspauschale von CHF 80.-erhoben

Diese beinhaltet:

- offizielles Vereins-Polo-Shirt 

- ein Trinkflasche 

- erstes Arbeitsheft der Stappenmethode (Level 1)

Die Eintrittspauschale wird einmalig beim erstmaligen Vereinseintritt erhoben.

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Leistungen des Vereins

Der Verein bemüht sich, möglichst viele Zusatzkosten über Mitgliederbeiträge, Sponsoring und Unterstützungsbeiträge zu finanzieren.

Dazu gehören insbesondere:

• weitere Arbeitshefte der Stappenmethode 

• Schachmaterialien

• Trainingsmaterial 

• kleinere Vereinsaktivitäten 

• Getränke bei Trainings oder Veranstaltungen 

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Schnuppertrainings

Interessierte Kinder und Jugendliche dürfen vor einem Vereinseintritt bis zu zwei kostenlose Schnuppertrainings besuchen.

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Unterstützungsregelung

Kinder aus finanziell schwierigen Situationen können auf Antrag ganz oder teilweise vom Mitgliederbeitrag befreit werden.

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6. Organe des Vereins

 Die Organe des Vereins sind: 

• die Generalversammlung 

• der Vorstand 

• die Rechnungsrevisoren 

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7. Generalversammlung

 Die ordentliche Generalversammlung findet einmal jährlich statt.

Zu ihren Aufgaben gehören insbesondere: 

• Wahl des Vorstandes 

• Genehmigung der Jahresrechnung 

• Festlegung der Mitgliederbeiträge 

• Änderungen der Statuten

• Beschlussfassung über wichtige Vereinsangelegenheiten 

Jedes stimmberechtigte Mitglied verfügt über eine Stimme. Die Generalversammlung ist unabhängig von der Anzahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig.

Gönner und Sponsoren besitzen kein Stimmrecht an der Generalversammlung, sofern der Vorstand nichts anderes beschliesst.

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8. Vorstand

Der Vorstand besteht aus mindestens drei volljährigen Personen.

Der Vorstand konstituiert sich selbst, mit Ausnahme des Präsidenten/der Präsidentin, welcher/welche durch die Generalversammlung gewählt wird.

Funktionen:

Präsident/in

Leiter/in Finanzen

Aktuar/in

Revisor/in

Beisitzer/in

(…)

Der Präsident/die Präsidentin wird für eine Amtsdauer von 2 Jahren gewählt und kann wiedergewählt werden.

Eine Abwahl des Präsidenten/der Präsidentin während der laufenden Amtsdauer ist nur mit einer Zweidrittelmehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder der Generalversammlung und bei Vorliegen eines wichtigen Grundes möglich, insbesondere:

• grobe Pflichtverletzung

• schwerwiegender Vertrauensverlust

• Handlungsunfähigkeit

• vereinsschädigendes Verhalten

Der Verein wird durch die Kollektivunterschrift zu zweien rechtsverbindlich vertreten.

Der Vorstand regelt die interne Zeichnungsberechtigung.

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9. Ehrenmitglieder

Gründungs-Ehrenmitglieder

Die Gründungsmitglieder, welche an der Gründungsversammlung teilnehmen und die Statuten unterzeichnen, werden als Ehrenmitglieder auf Lebenszeit ernannt.

Die Ehrenmitgliedschaft ist persönlich, lebenslang und nicht übertragbar und endet mit dem Tod des Mitglieds.

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Weitere Ehrenmitglieder

Weitere Personen können auf Antrag des Vorstandes durch Beschluss der Generalversammlung zu Ehrenmitgliedern ernannt werden.

Die Ernennung erfolgt insbesondere aufgrund:

• besonderer Verdienste um den Verein

• langjähriger aktiver Mitarbeit

• ausserordentlicher Unterstützung des Vereins

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Rechte der Ehrenmitglieder

Ehrenmitglieder haben die gleichen Rechte wie ordentliche Mitglieder, insbesondere das Stimmrecht, sofern sie gleichzeitig Vereinsmitglieder sind.

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10. Finanzen

Die Einnahmen des Vereins bestehen insbesondere aus:

• Mitgliederbeiträgen 

• Sponsoring 

• Spenden 

• Veranstaltungen

• Unterstützungsbeiträgen 

Für die Verbindlichkeiten haftet ausschliesslich das Vereinsvermögen. Eine persönliche Haftung der Mitglieder ist ausgeschlossen.

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11. Rechnungsrevision

Die Generalversammlung wählt mindestens einen Rechnungsrevisor oder eine Rechnungsrevisorin. 

Diese Person prüft die Vereinsrechnung und berichtet der Generalversammlung.

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12. Datenschutz und Kinderrechte

Der Verein bearbeitet Personendaten ausschliesslich im Rahmen der Vereinszwecke und unter Einhaltung der geltenden Datenschutzgesetzgebung.

Der Verein achtet auf einen respektvollen, sicheren und kinderfreundlichen Umgang mit Kindern undJugendlichen.

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Foto- und Medienfreigabe

Mit der Anmeldung eines Kindes erklären sich die Eltern bzw. gesetzlichen Vertreter grundsätzlich damiteinverstanden, dass Fotos oder Gruppenbilder von Vereinsaktivitäten für vereinsbezogene Zwecke verwendet

werden dürfen. 

Dies betrifft insbesondere: 

• die Vereinswebsite 

• soziale Medien des Vereins 

• Vereinsflyer 

• Berichte über Veranstaltungen 

• interne Vereinskommunikation 

Eltern oder gesetzliche Vertreter, welche keine

Veröffentlichung von Bildern ihres Kindes wünschen, müssen dies dem Verein schriftlich mitteilen.

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13. Versicherung / Haftung

Die Versicherung ist Sache der Mitglieder. Der Verein übernimmt keine Haftung für Unfälle, Diebstahl oder Personen- und Sachschäden. Mitglieder haften für von ihnen verursachte Schäden selbst.

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14. Auflösung des Vereins

Die Auflösung des Vereins kann nur mit einer Zweidrittelmehrheit beschlossen werden. 

Ein allfälliges Vereinsvermögen ist einer gemeinnützigen Jugend-, Sport- oder Bildungsorganisation zu übertragen.

Eine Ausschüttung des Vereinsvermögens an Mitglieder ist ausgeschlossen.

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15. Inkrafttreten

Diese Statuten wurden an der Gründungsversammlung angenommen und treten sofort in Kraft.

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